Hohenloher Leben

Die Bauern haben sich ihre Regeln gesetzt

Auf Stroh: Schwäbisch-Hällische Mastschweine im Hofmannschen Stall.

Bauern, Nachhaltigkeit, Schwein

Warum zeichnet die Europäische Union landwirtschaftliche Erzeugnisse aus? Am Beispiel von Schwäbisch-Hällischem Qualitätsschweinefleisch „geschützte geografische Angabe“ lässt sich das erklären. Geschützt wird mit dem Siegel nämlich die Arbeit der Bauern.

Fritz Hofmann, Jahrgang 1937, und Rudolf Bühler, Jahrgang 1952, treffen sich in der schönen alten Stube im Sonnenhof in Wolpertshausen. Hier, auf dem Stammsitz der Bühlers, hatte in den 1980er Jahren die Geschichte ihren Anfang genommen. Die beiden Landwirte, Gründerväter der Züchtervereinigung Schwäbisch-Hällisches Schwein, erinnern sich an den Neuanfang nach dem Niedergang der ältesten deutschen Schweinerasse. Noch in den 1950er Jahren waren die Schwäbisch-Hällischen die verbreitetste Rasse in Hohenlohe gewesen. Dann hatte der Wunsch der Verbraucher nach magerem Fleisch den Niedergang eingeleitet.

Auf ihrem Hof in Kleinallmerspann unweit von Wolpertshausen hielten die Hofmanns Ende der 1970er Jahre noch einige Schwäbisch-Hällische Zuchtsauen. „Mein Vater hat auch immer wieder Jungsauen dazugekauft“, berichtet Sohn Dieter Hofmann. Ein altes Schwarz-Weiß-Foto, das Fritz Hofmann mitgebracht hat, zeigt eine mächtige und prächtige Schwäbisch-Hällische Sau auf einer Dorfstraße vor einer Scheune. Auch auf dem Bühlerschen Sonnenhof gab‘s zu der Zeit noch einige Schwäbisch-Hällische.

Fritz Hofmann und Rudolf Bühler erinnern sich auf dem Sonnenhof an die Anfänge.

Am Ende waren es sieben Zuchtsauen, die eine Kommission am 11. Januar 1984 zu den letzten noch existierenden reinrassigen Schwäbisch-Hällischen Schweinen im angestammten Zuchtgebiet kürte. „Die Richtlinien für Zucht und Mast haben wir Bauern uns selbst gesetzt“, betont Rudolf Bühler und zählt auf: Stressresistente, genügsame Rasse, unter kontrollierter Aufzucht und Haltung, unter Verzicht auf Wachstumsförderer, Antibiotika, Tranquilizern und anderen gesundheitlich bedenklichen Zusatzstoffen – „die ja damals alle erlaubt waren“ – mithilfe tierschonender Maßnahmen bei Transport und Schlachtung sowie mit den geeigneten Messmethoden und Kontrollen.

„Der Markenname ist ein Schutzsystem für das Kulturgut der Bauern “

Rudolf Bühler, Retter der alten Landrasse Schwäbisch-Hällisches Schwein

Nicht alle hegten freilich Sympathie für die Aktivitäten der Hohenloher Bauern. „Von außen kam nur Gegenwind und Behinderung“, erinnert sich Rudolf Bühler. Mit der Gründung des Landwirtschaftlichen Beratungsdiensts Schwäbisch Hall 1990 stellten die Hohenloher ihr Projekt auf eine tragfähige Basis. Hier betreut Dieter Hofmann heute die Züchter der traditionsreichen Rasse. Die Zahl der Mitglieder der Züchtervereinigung ist von anfangs 17 auf heute über 100 gewachsen.

Ein altes Foto zeigt eine der Hofmannschen Zuchtsauen, die eine der Stammmütter der neuen alten Landrasse wurde.

Seit 1998 trägt Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch das Siegel „geschützte geografische Angabe“ der Europäischen Union. Grundlage dafür sind die von Rudolf Bühler beschriebenen Richtlinien. „Nur diejenigen Bauern, die die Spezifikation einhalten, dürfen den Markennamen Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch g.g.A. verwenden“, erklärt Christoph Zimmer vom Beratungsdienst, „daher sind sie vor Nachahmung geschützt.“ Im Umkehrschluss darf jeder Landwirt aus der Region den Markennamen benutzen, sofern er die Richtlinien einhält, ergänzt Rudolf Bühler: „Schwäbisch-Hällisches ist keine monopolisierende Individualmarke, sondern ein Schutzsystem für das Kulturgut der Bauern.“