Hohenloher Leben

Düngen mit Augenmaß

Um die Emissionen zu reduzieren, darf Gülle von 2020 an nur noch bodennah ausgebracht werden.

Gesetze, Ökologie, Schwein

Die Tage werden länger, die Luft wird wärmer, die Felder werden grün und für die Bauern gibt’s draußen eine Menge zu tun. Viele Landwirte bringen jetzt Gülle und Mist auf ihren Feldern aus. Das stinkt Nicht-Bauern, die dafür wenig Verständnis haben.

„Gülle und Mist sind kein Abfall, sondern wertvoller Dünger.“

Martin Schneider, Landwirtschaftsmeister

„Gülle und Mist sind kein Abfall, sondern wertvoller Dünger“, stellt Martin Schneider klar. Der Mitarbeiter im Landwirtschaftlichen Beratungsdienst Schwäbisch Hall betreut die Hohenloher Bauern bei ihrer Arbeit mit Schwäbisch-Hällischen Schweinen und bewirtschaftet selbst einen Hof.

Damit Pflanzen gut wachsen, werden sie gedüngt, Hauptnährstoff ist Stickstoff und Phosphor. Wird jedoch mehr Dünger ausgebracht, als die Pflanzen aufnehmen können, setzt sich der Stoff im Grundwasser, in Bächen, Flüssen und Seen ab. Daher wurde im vergangenen Jahr eine neue Düngeverordnung verabschiedet. Hier steht: „Ziel der Düngung ist die zeitlich und mengenmäßig bedarfsgerechte Ernährung der Pflanzen bei möglichst geringen Nährstoffverlusten. Aufbringungszeitpunkt und -menge sind hierbei so zu wählen, dass der Nährstoffbedarf der Pflanzen zeitgerecht und ausreichend gedeckt ist und Einträge in oberirdische Gewässer und in das Grundwasser vermieden werden.“

Laut einer Studie produzieren die Landwirte in Baden-Württemberg derzeit im Durchschnitt knapp 70 Kilo zu viel Stickstoff. Dieser soll auf 50 Kilo pro Hektar gesenkt werden. Landwirte, die zu viele Tiere halten, müssen überschüssige Gülle daher an Betriebe abgeben, die noch Kapazität frei haben. Festgeschrieben ist auch, dass der Ausstoß von Ammoniak bis 2030 um 30 Prozent reduziert werden muss.

Die seit Mitte 2017 geltende Verordnung bedeutet für den Landwirt viel Bürokratie, erklärt der Fachmann: „Bevor die Düngesaison beginnt, muss der Bauer eine Düngebedarfsrechnung erstellen.“ Schriftlich oder elektronisch, für jede Kulturpflanze und jeden Acker, und zwar jedes Jahr. Zuvor wird der Stickstoff- und Phosphatgehalt mittels Bodenproben ermittelt, oder der Bauer zieht amtliche Vergleichswerte heran, erklärt der Landwirtschaftsmeister.

In den Erzeugerrichtlinien für Schwäbisch-Hällisches Qualitätsschweinefleisch ist das Verhältnis zwischen Fläche und Tierzahl übrigens genau geregelt. Pro Hektar darf ein Landwirt drei Mastschweine halten. Damit ist sichergestellt, dass der Nährstoffkreislauf funktioniert und nicht zu viel Gülle wie Mist anfallen. Generell darf von 1. Oktober bis 31. Januar auf dem Acker nicht gedüngt werden. Das gilt ebenso, wenn der Boden schneebedeckt, gefroren und wassergesättigt ist. Der späte Wintereinbruch Ende Februar hat daher die Sperrfrist in diesem Jahr noch einmal verlängert. Jetzt sind auch die Gruben der Mäster der Schwäbisch-Hällischen Schweine gut gefüllt.

Kontrolliert wird die Einhaltung der Düngeverordnung vom Landwirtschaftsamt. Wenn Bauern die Vorgaben nicht einhalten, drohen empfindliche Strafen.